THERAPIE, ABLAUF & KOSTENZUSCHUSS

Therapie & Ablauf
In einem Erstgespräch wird Ihre Problematik bzw. Ihr Änderungswunsch besprochen und eine Anamnese erhoben. Weiters werden die Rahmenbedingungen der Therapie und mögliche Fragen Ihrerseits geklärt. Das Erstgespräch dauert ca. 25 min.

Eine Therapieeinheit im Einzelsetting dauert 50 Min. Bei Bedarf werden auch Einzelsettings zu 75 Min. oder 100 Min. angeboten (entspricht 1,5 bzw. 2 Einheiten). Eine Paar-Therapieeinheit dauert 75 Min.

Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung (vgl. psyonline.at)

1. – 10. Einheit
Um einen Kostenzuschuss von Ihrer Krankenkasse zu erhalten, benötigen Sie eine Bestätigung darüber, dass Sie sich vor der 1., spätestens jedoch vor der 2., Psychotherapiesitzung einer ärztlichen Untersuchung unterzogen haben. Die Untersuchung wird von einem praktischen Arzt durchgeführt, für die Bestätigung gibt es ein Formular. Die Untersuchung bezieht sich nur darauf, ob körperliche Erkrankungen vorliegen. Es ist keine Überweisung des Arztes erforderlich.

Für einen Kostenzuschuss zu den ersten 10 Psychotherapiesitzungen genügt es, neben dieser ärztlichen Bestätigung die Honorarnote der Psychotherapeutin bei der zuständigen Krankenkasse einzureichen. Die Höhe des Kostenzuschusses ist je Krankenkasse unterschiedlich.

Die Krankenkassen leisten allerdings nur dann einen Zuschuss, wenn eine sogenannte krankheitswertige Störung vorliegt, da die Sozialversicherung nur Krankenbehandlung finanzieren darf.

Ab der 11. Einheit
Für einen Zuschuss ab der 11. Psychotherapiesitzung muss ein Antrag auf Kostenzuschuss gestellt werden, auf dem von der Psychotherapeutin einige Fragen beantwortet werden. Dieser Antrag sollte vor der 4./5. Psychotherapiestunde eingereicht werden, um den Zuschuss ohne Lücke weiterbeziehen zu können.

Folgeanträge
Wenn die Psychotherapie länger als die genehmigten Einheiten dauert, muss vor Ablauf dieser Zahl ein neuer Antrag gestellt werden. Die Krankenkasse prüft den Antrag und kann dann den Kostenzuschuss für weitere Psychotherapiesitzungen bewilligen.

Weitere Informationen siehe Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP), Finanzierung

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